DianaOwnz hat geschrieben:mischobo hat geschrieben:DianaOwnz hat geschrieben:...
Bei mir geht keine Schüssel und zweitens ändert die Möglichekit über SAT TV empfangen zu können nichts am Monopol von UM die betreiben ja ein anderes Geschäftsprizip.
Ebenso könntest du behaupten die Telekom hätte damals kein Monopol gehabt denn da gab es auch schon SAT und Antennempfang.
Oder auch beim Telefon, du hattest da auch die Möglichkeit per Briefkontakt oder Internet Chat zu kommunizieren.
Wer natürlich die Wahl zwischen Telecolumbus oder Netcolgne oder UM hat dort hat UM natürlich kein Monopol, daß ist aber wohl eher die Ausnahme als die Regel.
Bei mir gibt es nur einen Kabelanbieter und das ist UM.
... also in meiner Wohnung hier in Bonn habe ich einen Kabelanschluss von KabelFernsehService Berghaus. Andere Kabelanbieter sind bei mir nicht möglich. Demnach hat KabelFernsehService Bergahus in NRW ein Monopol und nicht Unitymedia ?
Wohl kaum. Hier in der Region operieren inzwischen 3 Kabelnetzbetreiber der Netzebene 3. Das ist der regionale Anbieter Netcolgone, der landesweite Anbieter Unitymedia und der bundesweite Anbieter Deutsche Telekom. Darüberhinaus gibt es unzähliege Unternehmen, die Leistungen auf der Netzebene 4 anbieten. Angefangen bei der Durchleitung der Signale eines NE3-Netzbetreibers, über die Errichtung einer autarken Kabelkopfstation bis hin zur Sat-ZF-Verteilung.
Dann gibt es da noch Astra, die TV-Services über Satellit anbieten.
Ich habe habe mich mit meiner Unterschrift des Mietvertrages darauf verzichtet, den Anbieter selbst auszuwählen bzw. eine Empfangsanlage zu installieren.
Zwar könnte ich hier auch die TV-Services von Mediabroadcast, Telekom (IPTV) und Vodafone (IPTV) nutzen; aber warum ? Der digitale Kabelanschluss ist bei mir in der Miete inklusive. Warum sollte ich da DVB-T nutzen oder Geld in TV-Services zu investieren, bei denen ich mich in Sachen Internet und Telefonie an den jewiligen Anbieter binden müsste ?
Du scheinst nicht verstanden zu haben wie ich es meine , sonst würdest du nicht wieder IPTV, SAT und DVB-t als alternativen Anbieter anführen .
Ich erkläre euch jetzt zum dritten mal das dann die Telekom auch kein Monopol beim Telefon, hatte so wie ihr es auslegt, denn man hätte ja alternativ Rauchzeichen oder Buschtrommeln zur Kommunikation nutzen können.Wenn bei dir mehrere KABEL-TV-ANBIETER möglich sind liegt bei dir selbstverstänlich keine Monopolstellung vor, bei mir ist das NICHT der Fall.
Ich habe auch keinen Mietvertrag unterschrieben der mich an UM bindet und in meiner Teilungserklärung steht nichts darüber drin das ich meinen TV Empfang über UM haben muß !
Es gab da auch KEINEN Beschluß der Eigentümergemeinschaft die das nachträglich festgelegt hat !
PS : Hab gerade nochmal die Verfügbarkeit von Netcologne geprüft : Leider negativ TV-Produkt nicht verfügbar
Die Monopoldiskussion können wir nun aber hier beenden , da werden wir eh nicht einer Meinung sein , ich denke allerdings die Mehrheit denkt so wie ich darüber
1: Sag lieber einmal ob du etwas davon gehört ast das ein ( mehrere ) sky Sender sehr zeitnah eingespeist werden sollen ?
2: Gibts Neuigkeiten im Bezug der HD+ Sender für das Sternekind ?
3: Funktionieren alle UM Smartcards mit dem Alphacrpt Classic die momentan erhältlich sind ?
... du willst es scheinbar nicht verstehen. Grundgesetz hin oder her, wenn du aber irgendwelche rechstkräftigen Verträge abschliesst, die dein Recht auf Informationsfreiheit einschränken, ist das dein persönliches Pech. Niemand zwingt dich, solche Verträge zu unterschreiben. Wir leben in einem freien Land und deshalb stehen abgeschlossene Verträge grundsätzlich über dem Gesetz (Ausnahmen regelt das bürgerliche Gesetzbuch).
Wenn du mit den Bedingungen des abgeschlossen Vertrages nicht mehr einverstanden bist, kannst du versuchen mit dem Vertragspartner neue Bedingungen auszuhandeln und den Vertrag einvernehmlich zu ändern oder du kündigst den Vertrag.
Die Arschkarte gezogen haben EIgentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen, denn die schränken mit dem Kauf der Wohnung nicht nur ihr Recht auf Informationsfreiheit, sondern auch ihr Recht auf Eigentum ein.
Wenn Unitymedia ein Monopol in NRW und Hessen hätte, warum ergibt dann der Verfügbarkeits-Check auf der Unitymedia-Internetseite, dass an meiner Adresse kein Unitymedia-Kabelanschluss verfügbar ist ? Auch Kabelfernsehen der NE3-Netzbetreiber Netcologne und Telekom ist an meiner Adresse nicht verfügbar.
An meiner Adresse ist lediglich ein Kabelanschluss von KFS Berghaus verfügbar. Gem. deiner Definition wäre KFS Berghaus also ein Monopolist.
Ein anderer Kabelnetzbetreiber wird hier nie zum Zug kommen, denn KFS Berghaus ist eine 100%ige Tochtergesellschaft meines Vermieters.
Ähnlich sieht das z.B. beim kommunalen Wohnungsbau in Köln aus. Hier werden die Wohnobjekte von Netcologne versorgt. Netcologne ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Köln, die wiederum eine 100%ige Tochter der Stadt Köln ist. Da andere Anbieter in entsprechenden Wohnobjekten keine Chance haben, ist Netcologne dann ein Monopolist ?
Durch "klüngeleien" zwischen Stadtwerke Köln und Stadtwerke Bonn, werden zumindest neue Wohnobjekte der städtischen VEBOWAG auch von Netcologne versorgt.
Welcher Kabelanbieter zum Zuge kommt, bestimmt der Eigentümer des jeweiligen Wohnobjektes. Dieses Recht räumt dem Eigentümer das Grundgesetz ein (GG Art. 14). Wenn du eine Wohnung in einem entsprechenden Wohnobjekt mieten möchtest, hast du die Möglichkeit die Bedingungen zu akzeptieren oder eine andere Wohnung zu suchen. Dieses Recht räumt dir das Grundgesetz ein (GG Art. 11).
Auch geniest du in Deutschland die Freiheit eine Eigentumswohnungswohnung zu kaufen. Wie zuvor schon erwähnt können hier mit Abschluss des Kaufvertrages deine Grundrechte wie Informationsfreiheit und Recht auf Eigentum eingeschränkt werden. Ob du einen solchen Kaufvertrag unterschreibst ist einzig und allein deine freie Entscheidung.
Wenn die Hauseigentümergemeinschaft in einer demokratischen Abstimmung sich für die Versorgung des Wohnobjektes durch Unitymedia entschieden haben, dann musst du dich wohl oder übel dem Mehrheitsbeschluss beugen.
Aber du hast als Mitglied der Hauseigentümergemeinschaft auch die Möglichkeit daran etwas zu ändern. Dazu brauchst du nur die Mehrheit davon überzeugen, dass es besser wäre, die TV-Versogung des Wohnobjektes zu ändern. Wenn Unitymedia wirklich so schlecht ist, wie du es immer darstellst, sollte das überhaupt kein Problem für dich darstellen.

Dafür musst du aber selbst aktiv werden und Kostenveranschläge einholen, aus denen die zu erledigen Arbeiten und die detailierten laufenden Kosten. Ein Verfügbarkeits-Check im Internet ist defintiv nicht ausreichend.
Bei Netcologne werden nur die Objekte angezeigt, bei den bereits ein Vertragsverhältnis zwischen Netcologne und Eigentümer besteht. Bei bislang nicht versorgten Objekten sollte amn Netcolgone anschreiben. Netcologne wendet sich dann i.d.R. selbst an den Eigentümer bzw. an die Hausverwaltung.
Netcologne anzuschrieben macht aber nur Sinn, wenn man in der Region Köln/Bonn/Aachen, die Orte drumherum miteinbezogen. Wenn sich für Netcolgone die Versogung eines Objektes rechnet, etabliert Netcolgone eine Glasfaserverbindung bis in das Wohnobjekt bzw. bis in den Wohnblock.
Aber es gibt auch andere Anbieter. Z.B. die Telekom. Allerdings bieten die aktuell lediglich 24 analoge TV-Programme über Kabel an und leiten das komplette Sky-Kabel-Angebot durch.
Darüberhinaus gibt es reichlich Fernseh-Fachbetriebe, die eine autarke Kopfstation oder eine Sat-ZF-Verteilung aufbauen können. Zum Teil werden auch Finazierung/Leasing und Serviceverträge angebote. Auch hier sollte man schriftlich Angebote einholen.
Wenn es dir auch um die Privaten in HD gehen sollte, ist Netcolgone nicht die erste Wahl. Netcologne könnte sofort die Privaten in HD einspeisen. Der von Netcolgone angebote HDTV-Receiver von Technisat unterstützt auch im vollem Umfang die Restriktionen. Der Haken: wenn Netcologne die Privaten in HD einspeisen möchte, muss Netcologne auch die SD-Versionen der Programme verschlüsseln. Netcologne ist in dieser Beziehung also nicht die beste Adresse.
Wenn es auf die Privaten in HD und das komplette Sky-Angebot ankommt, dann wäre eine Sat-ZF-Verteilung erste Wahl. Damit wird auch gewährliestet, dass man neue Sky-Programme gleich vom Sendestart weg empfangen kann, was im Kabel nicht gewährleistet ist, auch nicht bei Netcologne ...