FBI01 hat geschrieben:mischobo hat geschrieben:... sehe ich etwas anders. Die ARD ist in den großen Kabelnetzen Drittanbieter und hat dort entsprechenden Kapazitäten und damit erforderliche Dienstleistungen gebucht. Das ist das gleiche wie bei der Verbreitung via Sat. Der Unterschied: bei der Satverbreitung zahlt die ARD anstandslos die entsprechenden Engelte und bei der Kabelverbreitung wollen sie solche Zahlungen offensichtlich künftig einstellen. Damit diskriminiert die ARD den Verbreitungsweg Kabel und letztendlich auch die Kabelzuschauer, die letztenendlich die Verbreitungskosten der ARD-Programme zusätzlich zahlen werden. Das ist meiner Ansicht in keinster Weise mit dem staatlichen Auftrag der ARD vereinbar.
Mir ist nicht bekannt, dass der Sat-Betreiber für die Zulieferung beim Sat-Empfänger grundsätzlich für alle Inhalte etwas kassiert.
... im Kabel gilt exakt das gleiche, sofern die ARD im Kabel als Drittanbieter agieren. Hier kassieren die Kabelnetzbetreiber nur für die zur Erfügung gestellten Kapazitäten und damit notwendige technische Deinstleistungen. Auf welchem Weg die Multiplexe der ARD zugeführt werden, spielt dabei keine Rolle. Die KCC-Zuführung hat für die ARD den Vorteil, dass sie die gebuchten Kapazitäten im vollen Umfang ausnutzen können, was so bei einer Satzuführung nicht möglich ist. Aber dennoch wird der Zuführungsweg Satellit nicht ausgeschlossen.
Wie die Kabelnetzer die Angebote der ÖR vermarkten, ist eine vertragliche Angelegenheit zwischen ARD und dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber.
Interessant in dieser Angelegnehiet ist eine Ansicht des Bundeskartellamtes:
Die Beschlussabteilung hat insbesondere keine Anzeichen für die von Unitymedia im Kommissionsverfahren geäußerte These gefunden, wonach im digitalen Zeitalter nicht länger eine Nachfrage nach (ausreichend vorhandener) Übertragungskapazität bestünde, sondern umgekehrt Infrastrukturanbieter Inhalte bundesweit nachfragten. Nach den Feststellungen der Beschlussabteilung ist weiterhin nicht von einem Nachfragemarkt, sondern von einem Angebotsmarkt auszugehen.
(Quelle: Beschluss B7-66-11)
Unitymedia hat hier die These aufgestellt, dass die Kabelnetzerbetreiber künftig Inhaltenachfrager sein würden. Das Bundeskartellamt sieht das aber anders.
Die ARD betreibt hier Machtspielchen, um ihre Marktvorherrschaft zu erhalten. Das widerspricht dem staatlichen Autrag der ARD. Die ARD tut so, alles stünden sie mit den kommerziellen Sendern im Wettbewerb. Dem ist allerdings aufgrund der FInanzierung der ARD-Programme defintiv nicht so.
Die ARD ist neidisch, dass RTL und Co. in Bezug ihrer HD-Programme mit diversen Kabelnetzbetreiber Geschäftsmodelle aushandeln konnten, bei denen die Sender Geld von den Kabelnetzbetreiber erhalten. Das will die ARD auch.
Allerdings zahlen die Kabelkunden, die die HD-Programme der Privaten sehen wollen, dafür einen Aufpreis. Das will die ARD nicht, sondern die ARD erwartet, dass alle Kabelkunden einen Zuschlag für ihre HD-Programme zahlen sollen ...
FBI01 hat geschrieben:mischobo hat geschrieben:(...) Letztendlich bliebe dann nur die Möglichkeit, dass die ARD-HD-Programme bei Unitymedia im Rahmen der HD-Option vermarktet werden. Das würde dann natürlich eine verschlüsselte Vebreitung bedeutet, was, da es sich bei den HD-Versionen nach Angaben der ARD um Zusatzangebote handelt, kein Problem darstellen dürfte.
Eine "Vermarktung" ist gemäß dem aktuellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag nicht möglich.
... gem. Rundfunkstaatsvertrag ist auch zu lesen, dass die Kabelnetzbetreiber bei der Entgeltgestaltung Sender nicht benachteiligen darf. Im Basis-Angebot hat die ARD genauso Einspeiseentgelte zu zahlen, wie jeder andere Sender auch.
Die Kabelnetzer können bei der ARD keine Ausnahme machen. Bei großen Kabelnetzbetreiber kommt noch hinzu, dass die Bundesnetzagentur eine vorherrschende Marktmacht festgestellt, sodass hier die Regularien des Telekommunikatonsgesetzes greifen. Würden die Kabelnetzbetreiber bei den ARD-Programme eine Ausnahme machen und keine Einspeiseentgelte berechnen, wäre das ein Mißbrauch der Marktmacht entsprechender Kabelnetzbetreiber.
Aber wie bereits erwähnt, ist die ARD in den großen Kabelnetzen mit ihren digitalen Angeboten Drittanbieter, der die erforderlichen Leitungskapazitäten anmietet. Aber auch hier darf z.B. Unitymedia nichts verschenken, denn das Telekommunikationsgesetz sihet bei Telekommuniktionsunternehmen mit vorherrschender Marktmacht vor, dass die Entgelte für Leitungskapazitäten nicht niedriger sein dürfe, als die dabei enstehenden Kosten ...