ratcliffe hat geschrieben:Matrix110 hat geschrieben:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Der Erwerb von Hehlerware ist strafbar, außer es handelt sich beweisbar um einen "gutgläubigen Erwerb", was in diesem Fall nicht möglich sein wird, da es
keinerlei offiziellen Verkauf der Box gibt.
Die Frage ist doch, ob das überhaupt jemanden interessiert.
In der Praxis wird der Verkäufer die "Strafzahlung" abdrücken müssen und der Käufer kann den Recorder behalten, damit ist der Fall dann erledigt.
Ich kann mir jedenfalls beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich ein Gericht mit so einem Kleinsch**ß beschäftigt.
Das ganze ist ja auch eher theoretischer Natur

Trotzdem könnte Unitymedia wenn den Firmenanwälten Langweilig ist solche Dinge verfolgen...
Warum soll in diesem Fall "gutgläubiger Erwerb" nicht möglich sein? Bei eBay kann man viele Dinge auch legal ersteigern, die es so nicht offiziell zu kaufen gibt, weil diese teilweise gar nicht mehr hergestellt werden.
Hat damit rein gar nichts zu tun. Ein gutgläubiger Erwerb setzt vorraus, dass man sich vor Kauf informiert hat, und dabei findet man schnell heraus, das der einzige Weg einen HD Recorder zuhause hinstellen zu können ist diesen bei Unitymedia zu mieten, KEINERLEI Elektronikkette oder IRGENDJEMAND seriöses verkauft das Teil, trotzdem gibt es den HD Recorder noch.
Ware die es nie zu kaufen gab, ist aber nicht exklusiv vermietet worden und kann durch zahlreiche andere Transaktionen in den Besitz anderer übergegangen sein z.B. als Geschenk an die Mitarbeiter/Vertreter oder ähnliches.
Und auf eBay wie auch auf dem Flohmarkt muss man immer damit rechnen Hehlerware und Fälschungen verkauft zu bekommen, dass dies bei Kleinbeträgen niemanden interessiert ist dabei etwas anderes.