franky1964 hat geschrieben:[*]Wie hoffentlich alle wissen, ist eine Garantie eine freiwillige Leistung eines Anbieters![*]
Ja das ist Richtig aber , es gibt eine gesetzliche Gewährleistung die auch UM nicht einfach durch AGBs oder irgentwelche § in Ihren Verträgen aushebeln kann.
Das war Führer die Garnatie , Heute schimpft es sich Gewährleistung:
2 Jahre Gewährleistung (. hierzu § 437 Abs. 1 )
Das PVR-Update fällt nicht unter die Gewährleistung und wurde von UM klar als Garantie deklariert. Null Rechtsanspruch.
franky1964 hat geschrieben:Wir die eine HD Box gemietet haben ,haben ein Recht das sie VOLL Funktionsfähig ist , da sie das nicht ist können wir eine nachbesserung verlangen, kann UM diese nicht bringen kann man den Vertrag Fristlos Kündigen.
Drei mal darf UM nachbessern. Allerdings erhält man auch hier nur einen Anspruch, wenn man UM vernünftige Fristen setzt. Hat das schonmal einer von den Schreihälsen hier gemacht? Wohl kaum. Außerdem könnte ein Entgegennehmen von Gutschriften als Freikauf UMs angesehen werden. Wer sich über 10 EUR Gutschrift freut, muss eventuell neue Fristen setzen.
franky1964 hat geschrieben:Wenn dann das All Packet mit bestandteil ist ,wird das auch gestrichen.
Falsch! Denn diese Leistung wird dir zur vollen Zufreidenheit erbracht. Anders ist es natürlich wenn du nachweisbar eine konkrete Aussage/Zusage hast, dass Bestandteil von Allstars alle HD Sender ohne Mehrkosten sind.
franky1964 hat geschrieben:Und da das aufhängen/Laut werden beim Umschalten / netzstecker Ziehen müssen mehrfach am Tag usw. Ein Mangel ist denke ich doch das eine Kündigung von Um ohne viel aufsehen angenommen würde.Zumal wenn man Ihnen eine Frist von 14 tagen zum nachbesser setzt.
UM Vermietet bewust mangelhafte Ware , bessert nicht nach ,dann kann man ja nur Kündigen.
Hast du UM schon Fristen gesetzt, die nicht eingehalten wurden? Und jetzt bitte kein hätte könnte wenn. Wenn du UM nicht nachprüfbar eine Frist (Einschreiben mit Rückschein, qualifizierter Sendebeleg, Zustellung mit Zeugen, notarielle Zustellung) gesetzt hast, können die sich unendlich viel Zeit lassen.
franky1964 hat geschrieben:Wenn nen Autovermieter weis das das Auto was er Vermietet keine Bremsen hat, kann er sich auch nicht rausreden oder sagen mach ich in 2 Monaten.
franky1964 hat geschrieben:Soll UM doch nen Rückruf starten ,da man Wegen der BOX ja immer mit Strom Rumhandieren muss ,ist es ja vielleicht wenn was Passiert Nen Selbsverschulden wenn man sie weiter betreibt.
Rückrufe werden auf Grundlage des Europäischen Produkthaftungsgestzes durchgeführt. Dieses gilt für "Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind". Hat jemand von euch einen Schaden? Als Schaden gelten keine ausgebliebenen finanziellen Einnahmen.
Moralisch ist das was UM macht eine Sauerei. Volle Zustimmung. Ich will auch endlich aufnehmen können. Aber rechtlich sind sie im dick grünen Bereich. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat kann ja mal eine Klage anstreben. Wird wahrscheinlich erst gar nicht zugelassen.