Gerne doch:
§5, Abs. 1 Satz 1 FTEG hat geschrieben:
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind verpflichtet,
1. genaue und angemessene technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen sowie der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen unmittelbar mitzuteilen und ...
Diese "Schnittstellenbeschreibungen" kann bei einem Provider folgendermaßen aussehen:
... Die ersten sechs Bytes von Ethernet-Paketen, die zum Kunden gehen (im DOCSIS-Standard wäre dies die "Destination MAC address") und Bytes sechs bis elf von Ethernet-Paketen, die vom Kunden kommen (im DOCSIS-Standard wäre dies die "Source MAC address") enthalten nicht die entsprechende MAC-Adresse, sondern die vom Provider zugewiesene Kundennummer, die dem Kunden mit den Zugangsdaten mitgeteilt wird ...
Wenn es auch nur ein einziges Modem irgendwo zu kaufen gibt, bei dem man die MAC-Adresse einstellen kann, wird man noch nicht einmal argumentieren können, dass dies nur ein Trick vom Provider ist, um weiterhin "quasi-Zwangsmodems" zu haben.
Der Router, den ich seit 2007 habe, hat übrigens das Feature, dass sich seine MAC-Adresse automatisch an diejenige anpasst, die das Kabelmodem erwartet - weil dieser Trick wohl schon bei Providern genutzt worden ist, die die Kombination Zwangsmodem+Zwangsrouter vorgeschrieben haben!
So abwegig ist es also nicht, dass es bereits jetzt Modems gibt, bei denen man die MAC-Adresse einstellen kann.
johnnyboy hat geschrieben:
Wenn das Bundeswirtschaftsministerium nochmal den "passiven Netzabschlusspunkt" hervorhebt, wird's wohl so sein. Wenn es dann doch wieder auf eine Zwangs-Hardware (Modem) des Netzbetreibers hinaus liefe, hinter das man dann seine eigene klemmen müsste, wäre das ganze ja witzlos!
"Passiver Netzabschlusspunkt" bedeutet lediglich, dass du an die Dose jedes geeignete Modem anschließen
darfst (falls du denn eines bekommst). Dass du auch ein Recht darauf hast, irgendwo ein geeignetes Modem zu bekommen, steht nirgends.
johnnyboy hat geschrieben:
Wenn es dann doch wieder auf eine Zwangs-Hardware (Modem) des Netzbetreibers hinaus liefe, hinter das man dann seine eigene klemmen müsste, wäre das ganze ja witzlos!
Es gibt viele Gesetze, die ihr Ziel zu 100% verfehlt haben:
Damit sich der Chef eines Unternehmens nicht kurz vor der Pleite noch bereichert, wurde ein Gesetz erlassen, nachdem Mitarbeiter unter bestimmten Umständen die letzten Monatsgehälter bei einer Firmenpleite zurückzahlen müssen.
Treffen sollte das vor allem die Chefs, die sich kurz vor der Pleite noch einmal einen fetten Bonus gegönnt haben.
Tatsächlich trifft es aber die einfache Putzfrau, von der man nach der Pleite ihres Arbeitgebers (und somit dem Verlust ihres Jobs) dann auch noch das Gehalt zurückfordert.
In wiefern das Gesetz das Ziel verfehlt hätte, wenn es wieder auf ein quasi-Zwangsmodem des Providers hinausläuft, ist aber sowieso fraglich: Ziel des Gesetzes war es, den Modemherstellern Märkte zu erschließen; es war
nicht das Ziel des Gesetzes, irgend etwas für die Kunden zu tun!