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Routerzwang fällt Anfang August
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Routerzwang fällt Anfang August
Na dann sind wir ja hoffentlich bald vom Horror der Technicolor und Horizon Geräte befreit und können vernünftige Modems benutzen.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Endlich ...
Mal schauen wann und wie UM das umsetzt.
Mal schauen wann und wie UM das umsetzt.
Re: Routerzwang fällt Anfang August
Das wann spätestens ist ja vorgegeben, das wie dürfte jedoch sehr interessant werden.
Bin auf jeden Fall froh, das es jetzt endlich steht. November läuft mein Vertrag aus und ich wollte eigentlich upgraden, jedoch nicht auf Horrorzon als Router.
Bin auf jeden Fall froh, das es jetzt endlich steht. November läuft mein Vertrag aus und ich wollte eigentlich upgraden, jedoch nicht auf Horrorzon als Router.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Ja, das "spätestens" ist vorgegeben. Aber vielleicht gehts ja doch schon vorher wenn die endlich alles umgesetzt haben ...
Mein Vertrag läuft bis Juni oder so und dann muss ich verlängern. Hoffen wir mal dass auch Bestandskunden eigene Geräte nutzen dürfen und die nicht wegen dem "Neukunden müssen die Daten mitgeteilt werden"-Satz im Gesetz Ärger machen ...
Mein Vertrag läuft bis Juni oder so und dann muss ich verlängern. Hoffen wir mal dass auch Bestandskunden eigene Geräte nutzen dürfen und die nicht wegen dem "Neukunden müssen die Daten mitgeteilt werden"-Satz im Gesetz Ärger machen ...
Re: Routerzwang fällt Anfang August
Das ganze dauert noch 7 Monate zu lang. Immernoch eine Schande dass man für sowas ein Gesetz braucht.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Genau. Eigentlich hätte da ne Übergangsfrist von 1 Woche gereicht - erstens gabs schon die "Übergangsfrist" seit Mitte letzten Jahres, weil da auch schon bekannt war, dass das Gesetz irgendwann kommt, zweitens könnte UM für den Anfang, bevor das alles automatisiert ist, einfach die Hotlinemitarbeiter die MAC eintragen lassen, genau wie wenn die ein neues Gerät verschicken würden.
Re: Routerzwang fällt Anfang August
Nachdem es bei UM ja nie einen Routerzwang gab, solle die Umsetzung doch ab Freitag schon machbar sein

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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Info teltarif.de
Routerzwang fällt zwar ab 1.August 2016 aber nicht für Bestandskunden. Wer jetzt seinen Vertrag verlängert hat Pech. :zerqstör:
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Das ist ja auch nur ne Vermutung von denen. Bestätigt hat das meines Wissens noch kein Provider.
Ob das auch für Bestandskunden gilt, werden wir wohl auch erst Anfang August erfahren. Aber mal ehrlich, die Provider haben dann eh schon "verloren", dann haben sie auch keinen Grund die Bestandskunden noch weiter zu quälen.
Ob das auch für Bestandskunden gilt, werden wir wohl auch erst Anfang August erfahren. Aber mal ehrlich, die Provider haben dann eh schon "verloren", dann haben sie auch keinen Grund die Bestandskunden noch weiter zu quälen.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
ich denke UM wird erst ende Juli Details rausrücken,Leseratte10 hat geschrieben:Das ist ja auch nur ne Vermutung von denen. Bestätigt hat das meines Wissens noch kein Provider.
Ob das auch für Bestandskunden gilt, werden wir wohl auch erst Anfang August erfahren. Aber mal ehrlich, die Provider haben dann eh schon "verloren", dann haben sie auch keinen Grund die Bestandskunden noch weiter zu quälen.
ich werde auf Nummer sicher gehen und meinen bereits gekündigten Vertrag nicht verlängern.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Es langt doch eine Modemempfehlung (Cisco?) für Bestandskunden die einen eigenen Router betreiben möchten.
Re: Routerzwang fällt Anfang August
In einem Interview gegenüber "teltarif.de" gibt UnityMedia zu, technische Probleme damit zu haben, kundeneigene Modems ans Netz zu lassen.Leseratte10 hat geschrieben: Ob das auch für Bestandskunden gilt, werden wir wohl auch erst Anfang August erfahren. Aber mal ehrlich, die Provider haben dann eh schon "verloren", dann haben sie auch keinen Grund die Bestandskunden noch weiter zu quälen.
Da man bei UnityMedia kein Geld für die Routermiete bezahlt (zumindest ich mit meinem Altvertrag nicht), können wirtschaftliche Interessen schon einmal nicht der Grund dafür sein, dass die Kabelbetreiber gegen kundeneigene Modems sind.
Ähm - Gesetze richtig lesen:Leseratte10 hat geschrieben: zweitens könnte UM für den Anfang, bevor das alles automatisiert ist, einfach die Hotlinemitarbeiter die MAC eintragen lassen, genau wie wenn die ein neues Gerät verschicken würden.
Rein rechtlich (§5, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FTEG) darf der Provider sogar davon ausgehen, dass der Kunde ein Modem mit einstellbarer MAC-Adresse verwendet und dem Kunden die zu verwendende MAC-Adresse vorschreiben. Diese ist natürlich rein zufällig dieselbe ist wie die vom TC7200, das der Kunde gegen eine geringe Gebühr mieten kann. Was für Zufälle es gibt!
Das "extra-Feature", dass jemand eine "kundenspezifische MAC-Adresse" verwenden kann, könnte ein Provider gegen Zusatzgebühren oder nur unter bestimmten Bedingungen anbieten.
Korrekt ist, dass die Modemhersteller in diesem Fall irgendwann Modems auf dem Markt bringen, bei denen man die MAC-Adresse einstellen kann. Aber das wird einige Zeit dauern und je nach dem, wie viele Leute überhaupt ein eigenes Kabelmodem haben wollen, werden es die Hersteller auch ganz bleiben lassen.
Falls UM tatsächlich technische Probleme hat, ist dann aber fraglich, ob man bis diese gelöst sind, einen neuen Vertrag bekommen kann.irrtum1 hat geschrieben: ich denke UM wird erst ende Juli Details rausrücken,
ich werde auf Nummer sicher gehen und meinen bereits gekündigten Vertrag nicht verlängern.
Wenn du den Provider wechseln willst, kann dir das aber egal sein.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Re: AW: Routerzwang fällt Anfang August
Die selbst gekauften Router können bestimmt nicht mehr Probleme verursachen, als der Schrott, der von UM als Hightech an die Kunden ausgegeben wird.
Re: Routerzwang fällt Anfang August
Oh man, gehen die Spekulationen wieder los.
Im Gesetz ist klar und deutlich die Dose in der Wand als Netzabschlusspunkt deklariert und zwar für alle Kunden. Somit darf auch jeder Kunde eigene Hardware nutzen. Bestandskunden können nur nicht vor Ablauf die Gemietete Hardware zurückgeben (Telefon Komfort mit Fritte z.B.).
Auch heißt der Wegfall des Routerzwands nicht gleichzeitig das jeder eigene Hardware nutzen muss. Wer keine Ahnung hat kann weiterhin die Hardware von UM nutzen und hat den Service. Andere die mit den Gerätschaften nicht zufrieden sind können jedoch wählen andere Hardware zu nutzen.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Im Gesetz ist klar und deutlich die Dose in der Wand als Netzabschlusspunkt deklariert und zwar für alle Kunden. Somit darf auch jeder Kunde eigene Hardware nutzen. Bestandskunden können nur nicht vor Ablauf die Gemietete Hardware zurückgeben (Telefon Komfort mit Fritte z.B.).
Auch heißt der Wegfall des Routerzwands nicht gleichzeitig das jeder eigene Hardware nutzen muss. Wer keine Ahnung hat kann weiterhin die Hardware von UM nutzen und hat den Service. Andere die mit den Gerätschaften nicht zufrieden sind können jedoch wählen andere Hardware zu nutzen.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Re: Routerzwang fällt Anfang August

Re: Routerzwang fällt Anfang August
Kannst du mir mal auf die Sprünge helfen, was/wie du das genau meinst?MartinDJR hat geschrieben:... Rein rechtlich (§5, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FTEG) darf der Provider sogar davon ausgehen, dass der Kunde ein Modem mit einstellbarer MAC-Adresse verwendet und dem Kunden die zu verwendende MAC-Adresse vorschreiben. Diese ist natürlich rein zufällig dieselbe ist wie die vom TC7200, das der Kunde gegen eine geringe Gebühr mieten kann. Was für Zufälle es gibt!
Das "extra-Feature", dass jemand eine "kundenspezifische MAC-Adresse" verwenden kann, könnte ein Provider gegen Zusatzgebühren oder nur unter bestimmten Bedingungen anbieten. ...
Hast du das hier raus gelesen?:
http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__5.html
Ich denke aber auch, z.B. hier bei teltarif ist ja von einer "Gesetzesänderung" die Rede.
D.h. die entsprechenden Gesetze würden dann erst (ab morgen?) geändert, so wie ich das verstehe.
Des Weiteren äußert sich teltarif auch noch mal in Bezug auf Bestandskunden:
Wenn das Bundeswirtschaftsministerium nochmal den "passiven Netzabschlusspunkt" hervorhebt, wird's wohl so sein. Wenn es dann doch wieder auf eine Zwangs-Hardware (Modem) des Netzbetreibers hinaus liefe, hinter das man dann seine eigene klemmen müsste, wäre das ganze ja witzlos!Update, 18:45 Uhr: Inzwischen hat uns das Ministerium auf unsere Rückfrage zur Situation von Bestandskunden geantwortet. In der Stellungnahme bekräftigt eine Sprecherin die zuvor geäußerten Informationen: Der Zugang zum Internet muss demnach als passiver Netzabschlusspunkt ausgestaltet sein. "Diese Regelung berührt dabei jedoch nicht die Wirksamkeit bestehender vertraglicher Regelungen", heißt es weiter. Diesen Aussagen zufolge muss der Netzabschlusspunkt also vor dem Router liegen. Bestandskunden profitieren nicht automatisch von der Gesetzesänderung.
Ansonsten würde ich mal vermuten, dass Bestandskunden wohl tatsächlich auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen sind. Und, da sich UM wahrscheinlich nicht mehr Arbeit mit der ganzen unliebsamen Sache machen wird, als notwendig, wird man da womöglich tatsächlich knallhart sein. Halt typisch unflexibel - wie immer!

Re: Routerzwang fällt Anfang August
Wo ist dein Problem mit einem reinen Kabelmodem (also einem Modulator/Demodulator) mit einem WAN und exakt einem LAN Port und ansonsten ohne weitere Funktion? Internetverbindung herstellen ist das einzige was das Ding kann.Wenn es dann doch wieder auf eine Zwangs-Hardware (Modem) des Netzbetreibers hinaus liefe, hinter das man dann seine eigene klemmen müsste, wäre das ganze ja witzlos!
So war das früher bei Ish und teilweise bei UM noch... man klemmt seinen Router dahinter und ist glücklich.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Die "Problematik" könnte daran liegen, dass die HW-Hersteller so ein simples Gerät gar nicht mehr im Programm haben, sondern eher auf Modem-Router setzen - wegen des Kommerz versteht sich.xysvenxy hat geschrieben:Wo ist dein Problem mit einem reinen Kabelmodem (also einem Modulator/Demodulator) mit einem WAN und exakt einem LAN Port und ansonsten ohne weitere Funktion? Internetverbindung herstellen ist das einzige was das Ding kann.Wenn es dann doch wieder auf eine Zwangs-Hardware (Modem) des Netzbetreibers hinaus liefe, hinter das man dann seine eigene klemmen müsste, wäre das ganze ja witzlos!
So war das früher bei Ish und teilweise bei UM noch... man klemmt seinen Router dahinter und ist glücklich.

Zuletzt geändert von conscience am 29.01.2016, 08:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Ein "Zwangs-MODEM" wäre für mich auch kein Problem, solange das Teil eben nicht routet.
Aber ich könnte mir durchaus vorstellen dass andere Kunden / AVM / usw. da was gegen haben weil dann eben keine eigene 6320/6340/6360/6490 genutzt werden kann.
Aber ich könnte mir durchaus vorstellen dass andere Kunden / AVM / usw. da was gegen haben weil dann eben keine eigene 6320/6340/6360/6490 genutzt werden kann.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Das ist richtig... Aber du weißt ja, es gibt auch Kunden, die Null Ahnung haben. Viele wollen das Ding anschließen und es soll danach funktionieren, ohne das man groß was machen muss... Das die Hw von UM Technikschrott ist, ist ja kein Geheimnis. Nicht nur Router sondern auch sonst was die so haben wie zToxic hat geschrieben:Die selbst gekauften Router können bestimmt nicht mehr Probleme verursachen, als der Schrott, der von UM als Hightech an die Kunden ausgegeben wird.
B. Horizon...
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Und meinst du, diese Kunden, die null Ahnung haben, kaufen sich ein eigenes Modem? Die schließen weiterhin den TC an und fertig.
Re: Routerzwang fällt Anfang August
Nicht nur, dass sie die Hardware nicht zurück geben können: Sie können auch keine eigene Hardware anschließen.mauszilla hat geschrieben: Bestandskunden können nur nicht vor Ablauf die Gemietete Hardware zurückgeben (Telefon Komfort mit Fritte z.B.).
Das zuständige Ministerium hat bestätigt, dass nur Neukunden einen Anspruch auf die Zugangsdaten vom Provider haben.
(Quelle: http://www.teltarif.de/routerzwang-absc ... 62612.html)
Re: Routerzwang fällt Anfang August
Sobald ich einen Tarifwechsel mache (z.B. auf 400 Mbit/s) sollte dies dann jedoch auch für mich gelten, da mein Cisco Modem dies nicht unterstützt und ich dann ein schnelleres Modem kaufen muss.
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Re: Routerzwang fällt Anfang August
Gerne doch:johnnyboy hat geschrieben: Kannst du mir mal auf die Sprünge helfen, was/wie du das genau meinst?
Hast du das hier raus gelesen?:
http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__5.html
Diese "Schnittstellenbeschreibungen" kann bei einem Provider folgendermaßen aussehen:§5, Abs. 1 Satz 1 FTEG hat geschrieben: Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind verpflichtet,
1. genaue und angemessene technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen sowie der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen unmittelbar mitzuteilen und ...
Wenn es auch nur ein einziges Modem irgendwo zu kaufen gibt, bei dem man die MAC-Adresse einstellen kann, wird man noch nicht einmal argumentieren können, dass dies nur ein Trick vom Provider ist, um weiterhin "quasi-Zwangsmodems" zu haben.... Die ersten sechs Bytes von Ethernet-Paketen, die zum Kunden gehen (im DOCSIS-Standard wäre dies die "Destination MAC address") und Bytes sechs bis elf von Ethernet-Paketen, die vom Kunden kommen (im DOCSIS-Standard wäre dies die "Source MAC address") enthalten nicht die entsprechende MAC-Adresse, sondern die vom Provider zugewiesene Kundennummer, die dem Kunden mit den Zugangsdaten mitgeteilt wird ...
Der Router, den ich seit 2007 habe, hat übrigens das Feature, dass sich seine MAC-Adresse automatisch an diejenige anpasst, die das Kabelmodem erwartet - weil dieser Trick wohl schon bei Providern genutzt worden ist, die die Kombination Zwangsmodem+Zwangsrouter vorgeschrieben haben!
So abwegig ist es also nicht, dass es bereits jetzt Modems gibt, bei denen man die MAC-Adresse einstellen kann.
"Passiver Netzabschlusspunkt" bedeutet lediglich, dass du an die Dose jedes geeignete Modem anschließen darfst (falls du denn eines bekommst). Dass du auch ein Recht darauf hast, irgendwo ein geeignetes Modem zu bekommen, steht nirgends.johnnyboy hat geschrieben: Wenn das Bundeswirtschaftsministerium nochmal den "passiven Netzabschlusspunkt" hervorhebt, wird's wohl so sein. Wenn es dann doch wieder auf eine Zwangs-Hardware (Modem) des Netzbetreibers hinaus liefe, hinter das man dann seine eigene klemmen müsste, wäre das ganze ja witzlos!
Es gibt viele Gesetze, die ihr Ziel zu 100% verfehlt haben:johnnyboy hat geschrieben: Wenn es dann doch wieder auf eine Zwangs-Hardware (Modem) des Netzbetreibers hinaus liefe, hinter das man dann seine eigene klemmen müsste, wäre das ganze ja witzlos!
Damit sich der Chef eines Unternehmens nicht kurz vor der Pleite noch bereichert, wurde ein Gesetz erlassen, nachdem Mitarbeiter unter bestimmten Umständen die letzten Monatsgehälter bei einer Firmenpleite zurückzahlen müssen.
Treffen sollte das vor allem die Chefs, die sich kurz vor der Pleite noch einmal einen fetten Bonus gegönnt haben.
Tatsächlich trifft es aber die einfache Putzfrau, von der man nach der Pleite ihres Arbeitgebers (und somit dem Verlust ihres Jobs) dann auch noch das Gehalt zurückfordert.
In wiefern das Gesetz das Ziel verfehlt hätte, wenn es wieder auf ein quasi-Zwangsmodem des Providers hinausläuft, ist aber sowieso fraglich: Ziel des Gesetzes war es, den Modemherstellern Märkte zu erschließen; es war nicht das Ziel des Gesetzes, irgend etwas für die Kunden zu tun!
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