So kann man mit einer Fritzbox von Unity Media z.B. nicht auf SMB-Freigaben (Windows-Netzwerk-Shares) über das Internet zugreifen, weil man den NETBIOS-Filter in der Fritzbox nicht deaktivieren kann. AVM weist in der Dokumentation sogar daraufhin, dass der Benutzer den Netbios-Filter lediglich auf den von einigen Anbietern ausgegebenen Geräten nicht deaktivieren kann, weil diese das so wünschen.
Faktisch verhindert Unity Media die Nutzung bestimmter Dienste im Internet, ohne dass überhaupt in den AGBs darüber gesprochen wird.
Die Frage ist: Dürfen die das überhaupt oder ist das eigentlich rechtswidrig?