Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Es besteht gar kein Vertrag, da dieser erst nach erfolgreicher Installation in Kraft tritt. Daher auch keine Kündigung erforderlich.
Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Wenn Du etwas Schriftliches möchtest, kannst Du im Shop (oder an der Hotline oder via E-Mail/Kontaktformular) den Auftrag stornieren (Grund "Eigentümer verweigert Arbeiten an Hausanlage") und Dir dafür eine Bestätigung zusenden lassen.
Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Danke! Ich habe mit der Hotline und dem Techniker telefoniert, die Hotline hat mir Bescheid gegeben dass ich denen einfach ein kurzes Schreiben zukommen lassen soll und dem Techniker habe ich dann Bescheid gegeben damit er den Auftrag storniert
Ich schicke dann morgen eine Erklärung an Unity Media und hoffe damit ist alles ok
Schade ist es schon drum, aber kann man ja nichts machen...und danke für die Hilfe!


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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Lass es Dir von Deinem Vermieter auch noch schriftlich geben, das er gegen diese Arbeiten ist und füge dieses Schreiben - in Kopie - dem Schreiben an UM als Anlage bei.
Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Das ist falschGrothesk hat geschrieben:Es besteht gar kein Vertrag, da dieser erst nach erfolgreicher Installation in Kraft tritt. Daher auch keine Kündigung erforderlich.

Spielt keine Rolle ob der Techniker installiert hat oder net
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Ach hör doch auf damit!!! Keine Dienste ,keine Knete ....keine Vertragserfüllung!!! Auf jedenfall sollte ein Schriftstück aufgesetzt werden, woran erkannt werden kann, dass die Installation vom Vermieter verweigert bzw., eine neue Leitungsverlegung verweigert wird.EXDE hat geschrieben:Das ist falschGrothesk hat geschrieben:Es besteht gar kein Vertrag, da dieser erst nach erfolgreicher Installation in Kraft tritt. Daher auch keine Kündigung erforderlich.![]()
Spielt keine Rolle ob der Techniker installiert hat oder net
Gruss
Der Beseitiger
Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Also wenn du ein Auto kaufst und damit nicht fährst, dann gehste also auch wieder zum Händler und verlangst das Geld zurück ... schließlich hast du ja keine Leistung in Anspruch genommen und somit keine Vertragserfüllung laut deiner DenkweiseTeam 62 hat geschrieben: Ach hör doch auf damit!!! Keine Dienste ,keine Knete ....keine Vertragserfüllung!!! Auf jedenfall sollte ein Schriftstück aufgesetzt werden, woran erkannt werden kann, dass die Installation vom Vermieter verweigert bzw., eine neue Leitungsverlegung verweigert wird.
Gruss

Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Naja, Kauf- und Dienstleistungsverträge unterschieden sich schon im Wesen, weil ja idR keine "Sache" übereignet wird. Ich bin halt kein Jurist, aber Du gibst mit Deiner Bestellung bei UM eine Willenserklärung zum Vertragsschluss ab, der Vertrag kommt dann je nach Begebenheiten mit unterschiedlichen Handlungen seitens UM zustande, z.B. Installation durch den Techniker.
Kann der Techniker nicht installieren, storniert normalerweise UM von sich aus den "Auftrag", nicht den Vertrag. Man ist halt auf der sicheren Seite, wenn man selbst storniert, aber nötig ist das ansich nicht. Die TE will ja eigentlicht den Anschluss :)
Kann der Techniker nicht installieren, storniert normalerweise UM von sich aus den "Auftrag", nicht den Vertrag. Man ist halt auf der sicheren Seite, wenn man selbst storniert, aber nötig ist das ansich nicht. Die TE will ja eigentlicht den Anschluss :)
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Ich bin auch kein Jurist, aber genau so sollte es sein. Solange der Anschluss nicht geschaltet bzw. überhaupt installiert worden ist, muss der Vertrag noch nicht geschlossen sein. Auch die Vertragslaufzeit beginnt üblicherweise erst mit der Installation.
Und bitte nicht auf Biegen und Brechen irgendwelche Vergleiche an Land ziehen. Mit einem Kaufvertrag hat ein Internetanschluss nichts zu tun. Ansonsten hast du auch noch keinen Kaufvertrag, wenn du im Internet Waren bestellst. Ansonsten müsste dir ja alles geliefert werden, egal ob die Ware überhaupt noch lieferbar ist. Das ist ein Angebot, was du abgibst, und der Händler entscheidet, ob er es annimmt.
Warum also sollte UM vor der Installation den Vertrag verbindlich schließen? Wenn sie nicht liefern können, haben sie den Vertrag an der Backe und können ihn nicht erfüllen.
Und bitte nicht auf Biegen und Brechen irgendwelche Vergleiche an Land ziehen. Mit einem Kaufvertrag hat ein Internetanschluss nichts zu tun. Ansonsten hast du auch noch keinen Kaufvertrag, wenn du im Internet Waren bestellst. Ansonsten müsste dir ja alles geliefert werden, egal ob die Ware überhaupt noch lieferbar ist. Das ist ein Angebot, was du abgibst, und der Händler entscheidet, ob er es annimmt.
Warum also sollte UM vor der Installation den Vertrag verbindlich schließen? Wenn sie nicht liefern können, haben sie den Vertrag an der Backe und können ihn nicht erfüllen.
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
verpflichten sich zu etwas, z.B. das ein Techniker raus
kommt... also etwas ist geschlossen worden.
Ohne Kontaktaufnahme mit UM dürfte hier im Forum keine
befriedigende und vor allem verbindliche Antwort zu erhalten
sein.
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Quelle: http://www.unitymedia.de/pdf/AGB_NRW.pdfUnityMedia hat geschrieben:2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die anschließende Annahme durch den Kabelnetzbetreiber
unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Die Annahme erfolgt im Regelfall durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Bereitstellung der beauftragten Leistung.
2.2 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, im Einzelfall den Abschluss des Vertrags von der Vorlage einer
Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten
abhängig zu machen.
2.3 Der Kabelnetzbetreiber ist darüber hinaus berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Baukostenzuschusses
und/oder Stellung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Also alles ganz einfach: Wenn ein Techniker rauskommen muss, dann wird der Vertrag regelmäßig erst angenommen, wenn er den Anschluss bereitgestellt hat. Und dafür, dass der gute Mensch zum (potentiellen) Kunden fährt, muss es noch keinen geschlossenen Vertrag geben (also angenommen durch UM). Der Techniker soll ja für UM prüfen, ob die den Auftrag annehmen wollen. Bis zur Bereitstellung sollte man also von Auftrag sprechen, danach wird der Vertrag angenommen und besteht (oder auch nicht). Anders dürfte es bei den Kunden sein, denen man direkt die Hardware zuschickt, weil schon alles zur Selbstanstöpselung bereit ist. Dort wird es mit der Auftragsbestätigung getan sein.
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
ja du hast ein Sonderkündigungsrecht... erst wenn das produkt installiert worden ist beginnt das vertragsverhältniss... sonst macht das keinen sinn... der techniker wird dies stornieren also keine panik!
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Das ist aber kein "Sonderkündigungsrecht". Kein Vertrag, keine Kündigung. Stornierung ist das richtige Wort - und die wird, wie schon gesagt, auch vom Techniker vorgenommen, wenn sich der Anschluss nicht installieren lässt. Ein bisschen aufpassen sollte man mit den ganzen Worten schon, die haben alle eine eigene Bedeutung im Rechtsverkehr.
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Im Grunde genommen widerspricht sich Neukundenrabatt,
wenn man die zitierten AGB liest, selbst.
wenn man die zitierten AGB liest, selbst.
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- Übergabepunkt
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Warum? "Die Annahme erfolgt im Regelfall durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Bereitstellung der beauftragten Leistung." Vor der Annahme ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Wenn ein Techniker ausrücken muss wird dieser die beauftragte Leistung bereitstellen - und damit das Angebot annehmen und den Vertrag schließen.
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Ich will mal so sagen, dass scheint mir eine Frage für das Oberseminar einer juristischen Fakultät zu sein

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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
NAja, so ganz ist deine Denkweise und dein Vortrag nicht richtig. Ich bin auch kein Jurist, stehe kurz davorEXDE hat geschrieben:Also wenn du ein Auto kaufst und damit nicht fährst, dann gehste also auch wieder zum Händler und verlangst das Geld zurück ... schließlich hast du ja keine Leistung in Anspruch genommen und somit keine Vertragserfüllung laut deiner DenkweiseTeam 62 hat geschrieben: Ach hör doch auf damit!!! Keine Dienste ,keine Knete ....keine Vertragserfüllung!!! Auf jedenfall sollte ein Schriftstück aufgesetzt werden, woran erkannt werden kann, dass die Installation vom Vermieter verweigert bzw., eine neue Leitungsverlegung verweigert wird.
Gruss

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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Es ist definitv so .... wenn der techniker das nicht bei dir installieren kann dann kommt der auftrag nicht zustande... wenn man ein auto kauft und es fährt nicht hast du auch möglichkeiten ... so und wenn es nicht funktioniert aus technischen gründen wird UM dir nichts berechnen, dass einzige was du erhalten wirst ist eine bestätigung das ist alles ... da braucht man auch kein jurist sein oder sich mit den AGB´s rum schlagen... wenn du ein paket bestellst dann ist es was anderes ( zb. die highlights) dann hast du nach erhalt der AB das recht 2 wochen zu widerrufen ..... !
Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
Auch bei einem Neuauftrag hast du 14tägiges Widerrufsrecht. Wenn dich z.b. der Techniker wochenlang nicht erreicht und du dann nach einem Monat mal nen Widerruf schickst, dann wirst du schon eine Absage erhalten dass diese Frist abgelaufen ist. Ich versteh gar nicht warum das so schwer zu verstehen istLuckystar34 hat geschrieben:Es ist definitv so .... wenn der techniker das nicht bei dir installieren kann dann kommt der auftrag nicht zustande... wenn man ein auto kauft und es fährt nicht hast du auch möglichkeiten ... so und wenn es nicht funktioniert aus technischen gründen wird UM dir nichts berechnen, dass einzige was du erhalten wirst ist eine bestätigung das ist alles ... da braucht man auch kein jurist sein oder sich mit den AGB´s rum schlagen... wenn du ein paket bestellst dann ist es was anderes ( zb. die highlights) dann hast du nach erhalt der AB das recht 2 wochen zu widerrufen ..... !

Man geht einen Vertrag ein und erhält eine Bestätigung mit Widerrufsbelehrung und daran sollte man sich halten. Wenn der Techniker nicht installieren kann wegen Probs etc, dann gibt er den Storno ja weiter, aber ansonsten muss man sich doch immer an die Frist halten ..... also so kenn ich das und für mich ist das auch verständlich.
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Re: Habe ich Sonderkündigungsrecht?
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