Jori
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Hallo liebe Lesende,
ich habe bereits vor einiger Zeit vor meinem Umzug meinen UM Vertrag gekündigt, da ich zurück in meine Heimat gezogen bin und ich dort über UM nicht versorgt werden konnte. Für diese Außerordentlich Kündigung soll ja eine Meldebescheinigung an UM geschickt werden.
Dazu habe ich nun 2 Fragen:
Gibt es da eine Frist bis wann die Meldebescheinigung nachgereicht werden muss?
Kann man statt einer solchen auch einen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag schicken, da ich wie schon erwähnt in meine Heimat ziehe und dort auch vorher schon gemeldet war, obwohl ich dort nicht gewohnt habe?
Über Antworten würde ich mich freuen.
ich habe bereits vor einiger Zeit vor meinem Umzug meinen UM Vertrag gekündigt, da ich zurück in meine Heimat gezogen bin und ich dort über UM nicht versorgt werden konnte. Für diese Außerordentlich Kündigung soll ja eine Meldebescheinigung an UM geschickt werden.
Dazu habe ich nun 2 Fragen:
Gibt es da eine Frist bis wann die Meldebescheinigung nachgereicht werden muss?
Kann man statt einer solchen auch einen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag schicken, da ich wie schon erwähnt in meine Heimat ziehe und dort auch vorher schon gemeldet war, obwohl ich dort nicht gewohnt habe?
Über Antworten würde ich mich freuen.