
Grinder
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Da irrst Du dich. Z. B. sind Versicherungsvertreter, Ärzte oder umsatzsteuerliche Kleinunternehmer unstrittig Business-Kunden, die aber üblicherweise die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht selbst als Vorsteuer in Abzug bringen dürfen. Und da gibt es noch einige Unternehmertypen mehr, die auf Grund von Ausschlussumsätzen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Klar, das sollte in der Theorie auch der og. Gruppe bewusst sein. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus kann ich sagen, dass dies aber oft nicht klar ist oder gerne verdrängt wird, egal ob Arzt oder Kleinunternehmer.
Klar, das sollte in der Theorie auch der og. Gruppe bewusst sein. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus kann ich sagen, dass dies aber oft nicht klar ist oder gerne verdrängt wird, egal ob Arzt oder Kleinunternehmer.