naja Strafgebühr ist halt Strafgebühr und kein Kaufpreis
wenn ein Anbieter ein Gerät verleiht, dann hat es der Kunde nicht zu entwenden und veräußern. Dabei ist völlig unerheblich, dass der Strafpreis von 160€ (was ich so gelesen habe) in vielen Fällen (bei der 6360 und 6490) den Restwert übersteigen mag, bei einer 6591 lässt sich durch Verkauf vielleicht noch ein kleiner Gewinn machen (aber reich wird man damit bestimmt nicht und hat wahrscheinlich Ärger mit dem Käufer).
Tatsache der Anbieter wollte das Gerät überhaupt nicht verkaufen und egal ob Privatperson, oder grosser Internetkonzern: keiner kann gezwungen werden seine Geräte zum Kauf anzubieten, das ist einfach seine Entscheidung. Ohne die dauerhafte Sperre der geklauten Geräte würde sich da recht schnell ein Handel etablieren und Diebstahl sowie die Nutzung von Hehlerware legitimiert werden. Ganz aktuell ist Vodafone doch in der Situation, dass 6591er Boxen zumindest in einigen Regionen nicht lieferbar sind = Kunden keinen GB-Tarif buchen können (zumindest bei Telefon-Plus) = entsteht für den rechtmäßigen Besitzer des Gerätes, den Internetprovider, ein deutlich grösserer Schaden wie nur der Geldwert des Routers. Man muss aber auch nicht drüber diskutieren: wer einen eigenen Kabel-Router haben und nutzen möchte, die Möglichkeit besteht mittlerweile ja, der kauft sich halt ein Endgerät seiner Wahl im freien Handel - Punkt.