worauf sonst soll sich das beziehen ? Unity hat neben der Portierung auch die Kündigung im Auftrag - Portierung OK, was ist also mit der Kündigung ? (also recht simpel nachweisbar, dass es ein UM Fehler war, dennoch glaube ich nicht, dass UM hier den Schaden übernimmt. Also "nur" aus Prinzip, denn je nach Vertrag können bei sowas unerwartete Kosten entstehen, was das Kleingedruckte sicherlich ausschliesst, schon alleine, weil neben UM eben auch der alte Anbieter, hier die Telekom, beteiligt ist am Prozess *g*).
Im Mai läuft der Vertrag aus = er hat maximal bis Mitte April Zeit (behaupte ich mal, aber welcher Anbieter hat nur 2 Wochen Kündigungsfrist ? üblicher sind da 6 Wochen bis 3 Monate). Es kostet ja nix (ausser dem Brief), selber zu kündigen, da muss man nicht bis zum letzten Tag mit warten und auf Einschreiben/Rückschein setzen usw - ganz entspannt jetzt schon kündigen, der UM-Vertrag läuft ja inklusive Telefon = wo ist das Problem ? von Panik hab ich doch überhaupt kein Wort gesagt, nur, dass man es machen sollte (z.B. zwischen den Feiertagen Ende des Jahres)
PS: so wie ich es verstehe (und auch erwarte, nachdem der Fehler auch eingestanden wurde), dass der Kunde für den UM-Zugang (inklusive Telefon - zumindest solange es nicht Telefon-PLUS ist *g*), bis zum Ende des Telekom-Vertrages keine UM-Gebühren zu zahlen hat (bzw. kostenpflichtige Leistungen wie Handyanrufe natürlich schon)