Ja, sollte man wirklich machen (aufzeichnen)! Allerdings müsste man dann auch so fair sein (und ist wohl auch per Gesetz so), dass man sein Gegenüber vorher darüber informieren muss und um Erlaubnis fragen muss.
Sollte das mit dem kostenlosen Powerupload nicht klappen, kannst du fristgerecht widerrufen. Dann erhältst du einen Anruf von der Widerrufsabteilung (oder falls nicht, kann man sich nach erfolgtem Widerruf auch dorthin durchstellen lassen), die haben ähnliche oder die gleichen Befugnisse wie die Rückgewinnungsabteilung.
Dort kannst du dann äußern, dass das anders besprochen wurde und du deshalb widerrufen hast, weil das nicht eingehalten wurde.
Dann wird man das dort sicherlich ausbügeln.