Riplex
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Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf die Router, die er seinen Kunden bereitstellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen.
Eine Zustimmung der Kunden sei nicht nötig, entschied am Freitag (02.02.2018) das Oberlandesgericht Köln und hob eine Entscheidung der ersten Instanz auf.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - das OLG ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Unitymedia aktiviert auf den Routern ein zweites Signal, um WiFi-Spots aufzubauen.
Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW mit Verweis auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geklagt.
Verbraucherzentrale NRW scheitert vor dem OLG
Das Landgericht Köln hatte der Verbraucherzentrale Recht gegeben. Der Kunde müsse der Nutzung seines Routers ausdrücklich zustimmen, hatten die Richter der ersten Instanz entschieden.
Das sahen die Richter des OLG anders. Unitymedia habe ein berechtigtes Interesse, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten.
Unitymedia begrüßte das Urteil. Das OLG habe ganz im Sinne der Verbraucher entschieden.
Steigenden Nutzerzahlen und eine sehr geringe Kündigungsquote belegten, dass die Kunden das Angebot schätzten, teilte ein Sprecher mit.
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/unitymedia-kunden-router-wlan-netz-100.html
Eine Zustimmung der Kunden sei nicht nötig, entschied am Freitag (02.02.2018) das Oberlandesgericht Köln und hob eine Entscheidung der ersten Instanz auf.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - das OLG ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Unitymedia aktiviert auf den Routern ein zweites Signal, um WiFi-Spots aufzubauen.
Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW mit Verweis auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geklagt.
Verbraucherzentrale NRW scheitert vor dem OLG
Das Landgericht Köln hatte der Verbraucherzentrale Recht gegeben. Der Kunde müsse der Nutzung seines Routers ausdrücklich zustimmen, hatten die Richter der ersten Instanz entschieden.
Das sahen die Richter des OLG anders. Unitymedia habe ein berechtigtes Interesse, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten.
Unitymedia begrüßte das Urteil. Das OLG habe ganz im Sinne der Verbraucher entschieden.
Steigenden Nutzerzahlen und eine sehr geringe Kündigungsquote belegten, dass die Kunden das Angebot schätzten, teilte ein Sprecher mit.
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/unitymedia-kunden-router-wlan-netz-100.html