niaselegris
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Hallo zusammen,
da ich trotz Forensuche keine eindeutige Antwort auf diese Frage gefunden habe, stelle ich sie direkt nochmals (sorry, falls ich da dann doch den entscheidenden Post überlesen habe).
Angenommen ich habe bei UM im August eines längst vergangenen Jahres mal als Kunde begonnen, hatte ursprünglich mal 24 Monate Laufzeit für den Kabelanschluss im Einzeltarif, inzwischen dann wohl 12 Monate, da der Vertrag schon seit 9 Jahren oder so besteht. In den 9 Jahren habe ich mehrmals mein 3 play Paket auf eine höhere Vertragsversion per "Upgrade" vor Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verbessert, zuletzt im Januar 2016. Mein 3play läuft demnach noch bis Januar 2018, aber der Kabelanschluss bis August 2018 ?
Wie ist denn da das generell gültige Verfahren bei UM - muss da bei Update des 3 Play Pakets (und dabei erneuten 24 Monaten MVLZ für das 3 play Paket) die Vertragslaufzeit des Kabelanschlusses nicht zumindest auch auf erneute 12 oder 24 Monate gesetzt werden ? Da ansonsten ja bei jeglichen vorzeitigen Upgrades ein Missverhältnis der Vertragslaufzeiten entstehen würde, was speziell bei einer Kündigung ja einen nicht unerheblichen Betrag darstellt (im obigen Fall zum Beispiel dann 7 mal 22 Euro, also mehr als 150 Euro für die Katz), der dann im Zweifelsfall doppelt zu zahlen ist, obwohl unnötig.
Ich habe einige Posts gefunden mit teilweise den fragenden Leuten total unverständlichen Ablaufdaten, somit muss es ja zumindest manchmal jeweils mit aktualisiert werden... Aber wohl offenbar nicht immer. Leider kann man ja online nach wie vor auch keinen Überblick über die Kündigungsfristen/-Daten bekommen, weil sie ja wohl vermeiden wollen, dass man da ggfs. gerade noch rechtzeitig kündigt.
Ich hoffe auf eine Antwort, aus der dies eindeutig hervorgeht.
da ich trotz Forensuche keine eindeutige Antwort auf diese Frage gefunden habe, stelle ich sie direkt nochmals (sorry, falls ich da dann doch den entscheidenden Post überlesen habe).
Angenommen ich habe bei UM im August eines längst vergangenen Jahres mal als Kunde begonnen, hatte ursprünglich mal 24 Monate Laufzeit für den Kabelanschluss im Einzeltarif, inzwischen dann wohl 12 Monate, da der Vertrag schon seit 9 Jahren oder so besteht. In den 9 Jahren habe ich mehrmals mein 3 play Paket auf eine höhere Vertragsversion per "Upgrade" vor Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verbessert, zuletzt im Januar 2016. Mein 3play läuft demnach noch bis Januar 2018, aber der Kabelanschluss bis August 2018 ?
Wie ist denn da das generell gültige Verfahren bei UM - muss da bei Update des 3 Play Pakets (und dabei erneuten 24 Monaten MVLZ für das 3 play Paket) die Vertragslaufzeit des Kabelanschlusses nicht zumindest auch auf erneute 12 oder 24 Monate gesetzt werden ? Da ansonsten ja bei jeglichen vorzeitigen Upgrades ein Missverhältnis der Vertragslaufzeiten entstehen würde, was speziell bei einer Kündigung ja einen nicht unerheblichen Betrag darstellt (im obigen Fall zum Beispiel dann 7 mal 22 Euro, also mehr als 150 Euro für die Katz), der dann im Zweifelsfall doppelt zu zahlen ist, obwohl unnötig.
Ich habe einige Posts gefunden mit teilweise den fragenden Leuten total unverständlichen Ablaufdaten, somit muss es ja zumindest manchmal jeweils mit aktualisiert werden... Aber wohl offenbar nicht immer. Leider kann man ja online nach wie vor auch keinen Überblick über die Kündigungsfristen/-Daten bekommen, weil sie ja wohl vermeiden wollen, dass man da ggfs. gerade noch rechtzeitig kündigt.
Ich hoffe auf eine Antwort, aus der dies eindeutig hervorgeht.