Die DF-Meldung bezieht sich auf den Entwurf der Verordnung. Die Verordnung ist mittlerweile verabschiedet, und dort
heißt es:
§ 5 Schutz von Flugfunk-Frequenzen
(1) Leitergebundene Übertragungen analoger Signale (Rundfunksignale) sind in den Frequenzbereichen
1. von 112 Megahertz bis 125 Megahertz spätestens zum 31. März 2009 und
2. von 125 Megahertz bis 137 Megahertz spätestens zum 31. Dezember 2010
einzustellen.
S4 (126,25 MHz) und S5 (133,25) fallen damit wohl unter die zweite Regelung. Ferner heißt es aber auch:
(3) Die Bundesnetzagentur kann die Einhaltung der Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 überprüfen und im Wege des Verwaltungszwangs durchsetzen.
D.h. die Kanäle sind wohl wirklich freizuräumen; solange sich die BNA aber nicht bewegt vermute ich mal, werden sich die KNBs da nicht drum kümmern.